Die größte Lücke
Beamte auf Probe und auf Widerruf haben vor Ablauf der fünf Jahre keinen Anspruch auf Ruhegehalt.
Für Beamte, Polizei und Soldaten
Beamte sind gut versorgt, aber nicht in jeder Lage. In den ersten Dienstjahren, bei Dienstunfähigkeit und beim Übergang in die Beihilfe entstehen Lücken, die viele erst bemerken, wenn es zu spät ist.
Wartezeit für das Ruhegehalt. Wer vorher dienstunfähig wird, bekommt keins.
Beamte, Polizisten und Soldaten sollten drei Dinge prüfen: die Dienstunfähigkeit, besonders in den ersten fünf Jahren, die Höhe der späteren Pension und die Krankenversicherung beim Wechsel von Heilfürsorge oder truppenärztlicher Versorgung in die Beihilfe.
So gehen wir es an
Gerade am Anfang der Laufbahn ist der Schutz am günstigsten.
Ruhegehalt gibt es erst nach fünf Jahren, danach nur nach Dienstjahren. Bei der Polizei braucht es eine Klausel für Polizeidienstunfähigkeit.
1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 %. Schicht- und Erschwerniszulagen zählen meist nicht mit.
Wer heute Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung hat, braucht später eine private Krankenversicherung. Eine Anwartschaft sichert schon jetzt deinen Gesundheitszustand.
Gut zu wissen
Beamte auf Probe und auf Widerruf haben vor Ablauf der fünf Jahre keinen Anspruch auf Ruhegehalt.
Danach gilt die Beihilfe, meist 70 %. Den Rest versicherst du privat, dann mit Gesundheitsprüfung, wenn du keine Anwartschaft hast.
Sie werden in der gesetzlichen Rente nachversichert. Mit dem Dienstende endet auch die truppenärztliche Versorgung.
Rechtsgrundlagen: Beamtenversorgungsgesetz und Landesrecht. Beihilfe und Heilfürsorge unterscheiden sich je nach Dienstherr.
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Fragen
Ja, denn in den ersten fünf Dienstjahren gibt es bei Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt, und danach deckt es selten den gewohnten Lebensstandard.
Für den Polizeidienst gelten höhere Anforderungen als für den allgemeinen Dienst. Man kann polizeidienstunfähig und trotzdem allgemein dienstfähig sein. Ein guter Vertrag zahlt schon bei Polizeidienstunfähigkeit.
Eine ruhende private Krankenversicherung. Du zahlst einen kleinen Beitrag und sicherst dir das Recht, später ohne neue Gesundheitsprüfung in den vollen Tarif zu wechseln.
Das regelt jeder Dienstherr selbst. Für Aktive oft 50 %, mit zwei Kindern 70 %, im Ruhestand meist 70 %. Den Rest versicherst du privat.
Der nächste Schritt
30 Minuten zum Start. Bei Polizei und Bundeswehr kenne ich die Besonderheiten, von der Klausel bis zur Anwartschaft.
Du sprichst direkt mit mir.
Marc Ohla, Team.sorgenfrei, Balingen-Frommern.